1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Freundeskreis Waldkrankenhaus Köppern“ mit dem Zusatz „e.V.“ nach Eintragung und hat seinen Sitz in Friedrichsdorf/Taunus. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Homburg vor der Höhe eingetragen.
2 Zweck
Der Verein fördert mildtätige Zwecke durch Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr.1 der Abgabenordnung, hier besonders Patienten im Waldkrankenhaus am Standort Köppern. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch
- die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, zum Beispiel Konzerten, Spielenachmittagen, kulturellen Veranstaltungen;
- die Ausrichtung sozialtherapeutischer Aktivitäten für die und mit den PatientInnen, zum Beispiel Ausflügen, Kinobesuchen;
- den Betrieb des Sozialzentrums als Freizeit- und Begegnungsstätte von PatientInnen, Angehörigen, BesucherInnen und MitarbeiterInnen der Klinik;
- die Bewahrung des Andenkens an den Gründer des Waldkrankenhauses Köppern, Professor Dr. Emil Sioli.
Mit diesen Mitteln tragen wir zum Abbau von Vorurteilen gegenüber psychisch Kranken und suchtmittelabhängigen Menschen bei und fördern deren Integration in die Gesellschaft.
Wir betreiben Wohngemeinschaften und Einzelwohnen für hilfsbedürftige Personen nach dem § 53 der Abgabenordnung mit Unterstützung durch den Verein.
3 Selbstlosigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4 Vereinslogo und Wahlspruch
Der Verein führt zwei kreisrund geformte Vereinslogos, die wie folgt beschrieben sind:
Das erste Vereinslogo zeigt das stilisierte Portrait von Emil Sioli, die Aufschrift „Professor Emil Sioli“, dessen Geburts- und Sterbedatum sowie die Angabe „Psychiater / Gründervater des Waldkrankenhauses Köppern 1. April 1901“.
Das zweite Vereinslogo zeigt einen mittig angeordneten Eichenbaum, die Aufschrift „Freundeskreis Waldkrankenhaus Köppern“ sowie die Aufschrift „Emil Sioli 1852 – 1922“. Der Verein führt als Wortmarke den Slogan „Kompetent mit Menschen“.
5 Finanzierung
Der Verein wird ausschließlich durch Spenden und Zuschüsse finanziert.
6 Mitgliedschaft, Versicherungsschutz
(1) Mitglieder des Vereins können juristische und volljährige natürliche Personen werden, wenn sie um die Aufnahme schriftlich beim Vorstand des Vereins nachsuchen. Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.
(2) Mitglieder sind bei Arbeiten, die im Auftrag oder mit Billigung des Vereins erfolgen, vom Verein her nicht versichert. Alle Vereinstätigkeiten erfolgen auf eigenes Risiko des Mitglieds.
(3) Der Verein kann Mitglied anderer Organisationen werden. Über Mitgliedschaft in anderen Organisationen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der erschienen Mitglieder.
7 Ruhen der Mitgliedschaft
Die aktive Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag des betroffenen Mitglieds vorübergehend ruhen. Der Antrag ist dem Vorstand vorzulegen.
8 Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Quartalsende gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
(2) Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten und die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied jedoch im jedem Fall Gelegenheit zur Rechtfertigung beziehungsweise Stellungnahme einzuräumen. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Auch hier gilt, dass dem betroffenen Mitglied zuvor in jedem Fall Gelegenheit zur Rechtfertigung beziehungsweise Stellungnahme einzuräumen ist. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten.
9 Ehrenmitgliedschaft
Zum Ehrenmitglied können natürliche und juristische Personen ernannt werden, die sich in herausragender Weise um die psychische Gesundheit verdient gemacht haben und ihrer Ernennung zum Ehrenmitglied zustimmen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds, sie müssen jedoch keine Aktivitäten ausrichten. Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf Vorschlag.
10 Mitgliedsbeiträge
Es werden keine Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern erhoben. Es steht jedem Mitglied frei, Geld und oder Sachspenden zu erbringen.